6 AZR 6/12

(Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - Einigungsstellenverfahren - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.12.2012, 6 AZR 752/11, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 6/12

  • Art

    Urteil

  • Datum

    13.12.2012

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 2011 – 17 Sa 1665/10 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2010 – 2 Ca 311/10 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 24. Dezember 2009 nicht aufgelöst worden ist.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis der Klägerin im Termin vom 20. Juni 2011 veranlassten Kosten, welche die Klägerin zu tragen hat.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Fischermeier    

        

    Gallner    

        

    Spelge    

        

        

        

    Schäferkord    

        

    Reiner Koch