Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2011 – 8 Sa 132/11 – teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2010 – 23 Ca 2753/10 – wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier |
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Gallner |
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Spelge |
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Schäferkord |
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Reiner Koch |