8 AZR 153/14

(Betriebsübergang - Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge - Übergang materieller Betriebsmittel)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.03.2015, 8 AZR 150/14, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    8 AZR 153/14

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2015:190315.U.8AZR153.14.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    19.03.2015

  • Senat

    8. Senat

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2013 – 2 Sa 416/13 – aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. März 2013 – 1 Ca 5889/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Breinlinger    

        

    Winter    

        

        

        

    Volz    

        

    Wankel    

                 

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