8 AZR 644/10

(Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 10.05.2012, 8 AZR 434/11, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    8 AZR 644/10

  • Art

    Urteil

  • Datum

    10.05.2012

  • Senat

    8. Senat

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 – 3 Sa 86/10 – aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 – 1 Ca 2421/09 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Böck    

        

    Breinlinger    

        

        

        

    F. Avenarius    

        

    Wroblewski    

                 

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