Am 24. und 25. September 2025 waren der Präsident, die Vizepräsidentin und acht Vorsitzende Richterinnen und Richter des Landesarbeitsgerichts
München zu Gast beim Bundesarbeitsgericht.
Zentraler Teil des Austauschs war ein Fachgespräch der beiden richterlichen Kollegien unter anderem über Fragen gleichheitswidriger tariflicher Regelungen,
des betrieblichen Eingliederungsmanagements und des Annahmeverzugs. Der Besuch endete mit einer Führung durch das Bundesarbeitsgericht.