
Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Martina Ahrendt zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Frau Prof. Dr. Ahrendt, geboren 1967 in Mönchengladbach, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1996 in Berlin ab. Sie wurde im Jahr 1995 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg promoviert und trat nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dieser Universität und einer Beschäftigung als Rechtsanwältin 2001 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. Von 2009 bis 2011 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Sie wurde von Oktober 2012 bis April 2013 beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erprobt.
Mit Wirkung vom 30. April 2013 wurde Frau Prof. Dr. Ahrendt zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Sie gehörte zunächst dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts an, bevor sie in den Ersten Senat wechselte. Seit November 2021 ist Frau Prof. Dr. Ahrendt stellvertretende Vorsitzende des Ersten Senats. Sie ist zur Honorarprofessorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg berufen.
Frau Prof. Dr. Ahrendt übernimmt den Vorsitz des Fünften Senats. Der Fünfte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts. Dazu gehören auch Fragen des gesetzlichen Mindestlohns und des Gleichstellungsgrundsatzes im Leiharbeitsverhältnis, der Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit und wegen Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der finanziellen Leistungen im Mutterschutz.
Die Ernennungsurkunde wurde heute durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
Erfurt, 8. Juli 2025