22.02.2018

10/18 - Geschäftslage des Bundesarbeitsgerichts zum 1. Januar 2018


Im Geschäftsjahr 2017 gingen 2.032 Sachen ein, davon waren 33,2 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 2.429 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 29,1 % erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug 5,6 %.

Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.242 Sachen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren belief sich beim Bundesarbeitsgericht auf acht Monate zwölf Tage.

Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.