02.03.2026

8/26 - Herr Dr. Markus Weingarth ist neuer Richter am Bundesarbeitsgericht


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Der Bundespräsident hat den Richter am Arbeitsgericht Dr. Markus Weingarth, Arbeitsgericht Kiel, mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Herr Dr. Weingarth, geboren 1980 in Berlin, wurde im Jahr 2010 durch die Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. 2013 legte er in Hamburg die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt trat er 2016 in den Richterdienst des Landes Schleswig-Holstein ein.

Ab Juli 2017 war Herr Dr. Weingarth als Richter dem Arbeitsgericht Kiel zugewiesen und wurde am 14. November 2019 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt. Von September 2018 bis August 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit dem 1. Januar 2026 ist er im Wege der Abordnung beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein tätig.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Weingarth dem Zweiten Senat zugeteilt. Der Zweite Senat ist im Wesentlichen für die Beendigung und Änderung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung außerhalb der Insolvenz des Arbeitgebers, die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts zuständig.

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.

Erfurt, 2. März 2026

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