22.09.2021

27/21 - Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 13/20 -


In dem Verfahren – 7 ABR 13/20 – war die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin aus prozessualen Gründen nicht erfolgreich.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. September 2021 – 7 ABR 13/20 –
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Januar 2020 – 4 TaBV 5/19 –

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