09.11.2021

37/21 - Mitteilung zu dem Verfahren - 10 AZR 299/18 - (Kopftuchverbot am Arbeitsplatz)


In dem Verfahren – 10 AZR 299/18 – haben die Parteien heute einen Vergleich geschlossen. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 10. November 2021, 10:00 Uhr, ist deshalb aufgehoben.

Vorgeschichte: Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte das Revisionsverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung ersucht. Er hat Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht gestellt (BAG 30. Januar 2019 – 10 AZR 299/18 (A) – BAGE 165, 233, vgl. die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 4/19). Mit Urteil vom 15. Juli 2021 hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Fragen beantwortet (EuGH 15. Juli 2021 – C- 804/18 und C- 341/19 – [WABE und MH Müller Handel], vgl. die Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union Nr. 128/21).

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27. März 2018 – 7 Sa 304/17 –

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