Der Termin zur mündlichen Anhörung am 23. September 2025, 12:00 Uhr, wurde aufgehoben. Der Betriebsrat hat die Rechtsbeschwerde zurückgenommen.
Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 8. August 2024 – 5 TaBV 10/24 –
34/2025 - Mitteilung zum Verfahren 1 ABR 30/24 (Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich tariflichen Zusatzurlaubs für langjährig Beschäftigte)
Der Termin zur mündlichen Anhörung am 23. September 2025, 12:00 Uhr, wurde aufgehoben. Der Betriebsrat hat die Rechtsbeschwerde zurückgenommen.
Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 8. August 2024 – 5 TaBV 10/24 –