09.03.2026

11/26 - Mitteilung zum Verfahren - 3 AZR 54/25 -


Auf Antrag der Beklagten vom 9. März 2026 wurde, im Einverständnis mit der Gegenseite, im Hinblick auf laufende Vergleichsverhandlungen der Termin zur mündlichen Verhandlung am 10. März 2026 aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom – 3 AZR 54/25 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Juli 2024 – 7 Sa 1125/23 –

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