05.02.2026

4/26 - Zwölftes Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht


Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 11. und 12. Juni 2026 zum zwölften Mal ein Europarechtliches Symposion.

Generalthemen sind das Zusammenwirken in der Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union und das Ineinandergreifen von Verfassungs- und Arbeitsrecht in Deutschland und der Europäischen Union.

Die beiden Festvorträge werden Herr Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dres. Thomas von Danwitz und Herr Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley), halten.

Daran anschließend werden ausgewählte Fragen des europäischen Arbeitsrechts im Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Subsidiarität behandelt. Dazu werden sich Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Nathalie Oberthür und Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Stefan Lunk in einem moderierten Gespräch austauschen. Herr Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), wird in einem Fachvortrag Fragen der Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz beleuchten.

Zu der Rolle der Sozialpartner in der Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union werden die Leiterin des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, Frau Angelika Kapeller, und der Leiter der Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, Herr Arne Franke, sprechen. Diese beiden Vortragenden werden danach in einem erweiterten und moderierten Podiumsgespräch mit der Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt des DGB-Bundesvorstands, Frau Isabel Eder, und dem Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik der BDA, Herrn Geschäftsführer Roland Wolf, über das Wirken der Sozialpartner auf den Ebenen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union diskutieren.

Herr Dr. Samuel Miner, Institut für Zeitgeschichte, wird am Ende der Tagung über den Stand des Forschungsvorhabens Geschichte des Bundesarbeitsgerichts referieren.

Am Abend des ersten Tags des Symposions findet das traditionelle festliche Abendessen im Kaisersaal zu Erfurt statt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Europarechtlichen Symposions können eine Bescheinigung über zehn Zeitstunden nach § 15 FAO erhalten. Konferenzsprache ist Deutsch. Veranstaltungsort ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Das Programm und die Möglichkeit, sich anzumelden, finden Sie im Februar 2026 auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de.

Erfurt, 5. Februar 2026

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