Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2020 – 4 TaBV 170/19 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2020 – 4 TaBV 170/19 – wird zurückgewiesen.