1 ABR 9/22


Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom
1. Dezember 2021 – 4 TaBV 19/21 – aufgehoben, soweit er der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2021 – 14 BV 166/20 – stattgegeben hat.
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts wird auch insoweit zurückgewiesen.

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