10 AZR 154/24

1. Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2024 – 18 Sa 945/23 – teilweise aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 29. August 2023 – 1 Ca 59/23 – auf die Berufung der Beklagten abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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