1. Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2024 – 18 Sa 945/23 – teilweise aufgehoben.
2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 29. August 2023 – 1 Ca 59/23 – auf die Berufung der Beklagten abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.