10 AZR 220/20


1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. Februar 2020 – 7 Sa 202/19 – wird zurückgewiesen.

2. Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 37 % und die Beklagte 63 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.

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