1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2024 – 10 SLa 746/24 SK – wird als unzulässig verworfen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2024 – 10 SLa 746/24 SK – wird als unzulässig verworfen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.