10 AZR 341/20


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2020
– 12 Sa 82/20 SK – aufgehoben, soweit die Berufung in Höhe von 26.334,00 Euro zurückgewiesen wurde.

2. Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.