10 AZR 499/20


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Oktober 2020 – 5 Sa 2/20 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 5. Dezember 2019 – 5 Ca 999/19 – auf die Berufung der Klägerin abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 997,48 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 764,73 Euro seit dem 1. Juni 2019 und aus 232,75 Euro seit dem 30. Juni 2019 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 84 % und die Beklagte zu 16 % zu tragen.

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