1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. September 2019 – 7 Sa 337/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. September 2019 – 7 Sa 337/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.