2 AZR 235/21


1. Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. März 2021 – 21 Sa 43/20 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. Juni 2019 – 3 Ca 4960/18 – weitergehend abgeändert und die Klage hinsichtlich der Klageanträge zu 4. und 5. insgesamt abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger 4/9 und die Beklagte 5/9.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.