2 AZR 260/23


1. Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. August 2023 – 1 Sa 8/23 – und das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 – 7 Ca 105/22 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Parteien im Revisionsverfahren – an das Arbeitsgericht Hamburg zurückverwiesen.

3. Die Gerichtskosten des Revisionsverfahrens werden nicht erhoben.

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