1. Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. August 2023 – 1 Sa 8/23 – und das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 – 7 Ca 105/22 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Parteien im Revisionsverfahren – an das Arbeitsgericht Hamburg zurückverwiesen.
3. Die Gerichtskosten des Revisionsverfahrens werden nicht erhoben.