2 AZR 457/20


Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2020 – 17 Sa 1/20 – wird auf Kosten des Klägers mit den Maßgaben zurückgewiesen, dass seine Berufung gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 12. September 2019 – 1 Ca 173/18 – gegenstandslos geworden ist und er die Kosten des Berufungsverfahrens alleine zu tragen hat.

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