Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 20. Februar 2024 – 11 Sa 45/22 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 20. Februar 2024 – 11 Sa 45/22 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.