Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Mai 2023 – 3 Sa 287/21 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Mai 2023 – 3 Sa 287/21 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.