Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2024 – 12 SLa 168/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2024 – 12 SLa 168/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.