Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Januar 2020 – 4 Sa 668/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Januar 2020 – 4 Sa 668/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.