Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2024 – 15 SLa 527/24 B – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.