Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Januar 2025 – 7 Sa 18/24 – aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 18. Januar 2024 – 21 Ca 2981/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.