Die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. April 2024 – 9 TaBV 44/23 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. April 2024 – 9 TaBV 44/23 – wird zurückgewiesen.