Die Sprungrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 26. Juni 2024 – 3 BV 13 a/24 – wird zurückgewiesen.
Die Sprungrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 26. Juni 2024 – 3 BV 13 a/24 – wird zurückgewiesen.