Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. April 2023 – 8 TaBV 8/21 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. April 2023 – 8 TaBV 8/21 – wird zurückgewiesen.