1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. März 2023 – 13 Sa 225/22 E – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu 90 vH, die Klägerin zu 10 vH zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. März 2023 – 13 Sa 225/22 E – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu 90 vH, die Klägerin zu 10 vH zu tragen.