1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 2019 – 2 Sa 157/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 2019 – 2 Sa 157/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.