4 AZR 235/22


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Mai 2022 – 8 Sa 578/21 E – aufgehoben.

2. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 19. Mai 2021 – 1 Ca 112/21 E Ö – wird zurückgewiesen.

3. Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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