4 AZR 274/20


I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2020 – 21 Sa 1902/19 – teilweise aufgehoben.

II. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. September 2019 – 58 Ca 16132/18 – teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 1. Januar 2019 nach der Entgeltgruppe 9a TVöD/Bund zu vergüten.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.709,73 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2019 zu zahlen.

III. Der Kläger hat 20 % der Kosten erster Instanz zu tragen, die Beklagte 80 %. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

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