1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2020 – 8 Sa 332/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 20 vH und das beklagte Land zu 80 vH zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2020 – 8 Sa 332/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 20 vH und das beklagte Land zu 80 vH zu tragen.