1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Juli 2022 – 8 Sa 894/21 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2021 – 24 Ca 1257/20 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.