4 AZR 454/21


1.Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Juni 2021 – 3 Sa 12/21 teilweise aufgehoben.

2.Auf die Berufung der Klägerin wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19. November 2020 – 3 Ca 2491/20 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.243,20 Euro brutto sowie 109,60 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin 1/11 und die Beklagten als Gesamtschuldner 10/11 zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.