4 AZR 77/21


I. Auf die Revision der Klägerin wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2020 – 14 Sa 1773/19 – aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. August 2019 – 56 Ca 16685/18 – hinsichtlich eines Betrags in Höhe von 756,79 Euro abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen hat.

II. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

III. Die Kosten der Revision haben die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 % zu tragen. Die Kosten der Berufung haben die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 % zu tragen, diejenigen der ersten Instanz die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

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