1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 857/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 857/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.