1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. August 2022 – 5 Sa 316/21 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 3. August 2021 – 14 Ca 5198/20 – hinsichtlich der geltend gemachten Mehrarbeitszuschläge iHv. 153,94 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.