1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 3. Mai 2024 – 9 Sa 4/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 3. Mai 2024 – 9 Sa 4/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.