5 AZR 149/21

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Oktober 2020 – 10 Sa 619/19 – im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen die Verurteilung nach dem Klageantrag zu 2. zurückgewiesen hat.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juli 2019 – 3 Ca 95/19 – weitergehend abgeändert:

Die Klage wird auch hinsichtlich des Klageantrags zu 2. abgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.