1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Januar 2022 – 1 Sa 371/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Januar 2022 – 1 Sa 371/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.