1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2022 – 9 Sa 407/21 – teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beklagte auf die Berufung des Klägers zur Zahlung weiterer 29.639,14 Euro netto zuzüglich Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 15.210,30 Euro seit dem 10. Dezember 2020 und aus 14.428,84 Euro seit dem 26. Januar 2022 verurteilt hat.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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