5 AZR 38/25

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Januar 2025 – 9 Sa 590/23 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 22. April 2021 – 5 Ca 197/20 – hinsichtlich der Zahlung restlicher Vergütung iHv. 10.995,57 Euro netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Dezember 2020 zurückgewiesen hat.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 22. April 2021 – 5 Ca 197/20 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 10.995,57 Euro netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Dezember 2020 zu zahlen.

3. Die Kosten erster Instanz haben der Kläger zu 55 vH und die Beklagte zu 45 vH zu tragen. Die Kosten zweiter Instanz haben der Kläger zu 68 vH und die Beklagte zu 32 vH zu tragen. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 10 vH und die Beklagte zu 90 vH zu tragen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.