1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Februar 2022 – 3 Sa 613/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Februar 2022 – 3 Sa 613/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.